Der Registrar ist ein wichtiges Scharnier der Museumsarbeit, denn ihm obliegt alles, was mit Leihgaben zu tun hat. Was zu beachten ist, wenn Kunst auf Reisen geht
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09.12.2016
Registrar – diese Berufsbezeichnung klingt nach Ordnung und Bürokratie, nach Listen, Tabellen und Vermerken. Mit den Orten gebündelter Fantasie, den Museen, bringt man sie eigentlich nicht in Verbindung. Doch inzwischen sind die Registrare – und meist sind es Registrarinnen – ein wichtiges Scharnier der Museumsarbeit. Denn ihnen obliegt alles, was mit Leihgaben zu tun hat. Die Seite der in „Registrars Deutschland e. V.“ zusammengeschlossenen Registrare (www.registrars-deutschland.de) – entsprechende Vereinigungen gibt es auch in Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Spanien und den USA – zählt unter „Über uns –> Berufsbild“ ausführlich auf, welche Aufgaben jene übernehmen, deren Namen man manchmal im Kleingedruckten der Ausstellungskataloge entdecken kann. Allerdings heißt es: „Eine definierte und staatlich anerkannte Ausbildung gibt es für den Beruf des Registrar noch nicht.“ Dabei geht es nicht nur um Museen. Jedes Ausstellungshaus, jede größere Galerie ist auf diese Profession, die vor etwa 25 Jahren entstand, angewiesen. Das verraten die Stellenangebote auf der Seite. Denn diese Arbeit betrifft auch private Leihgeber. Deshalb hat das „Institut für Museumsforschung der Staatlichen Museen zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz“ das grundlegende britische Handbuch über die Dokumentation im Museum, Spectrum, übersetzt und auf deutsche Verhältnisse bezogen erweitert (http://bit.ly/2fM00jH). Es erklärt detailliert, welche Regeln beachtet und welche Verträge vom Leihgeber wie vom Leihnehmer schriftlich fixiert werden sollten. Das schließt den Zeitraum, den Hin- und Rücktransport, die Versicherung genauso wie die Bedingungen im Ausstellungsraum vom Klima bis zum Schutz vor Beschädigung und Diebstahl ein – und vieles mehr. Die Zeiten, in denen beispielsweise ein Harald Szeemann für die Berner Ausstellung „Bildnerei der Geisteskranken – Art Brut – Insania – Pingens“ von 1963 die Exponate einfach in seinen VW lud, sind längst vorbei. Deshalb hat die Europäische Union auch das Projekt „Collection Mobility 2.0 / Lending for Europe“ (www.lending-for-europe.eu) gefördert, das Standards und Prozeduren für das Leihen und Verleihen von Museumsgut vereinheitlichen soll. Die ersten Ergebnisse dieser Beratungen fasst das Handbuch Collections Mobility – Encouraging Collections Mobility, a way forward for museums in Europe zusammen, das unter www.lending-for-europe.eu/handbook/aa/0/ heruntergeladen werden kann.
Die Sorgfalt, mit der Kunstwerke verpackt und transportiert werden müssen, erfordert inzwischen sehr spezielle Kenntnisse und Erfahrungen – nicht nur der Registrare. Deshalb haben sich 70 weltweit agierende Kunstspediteure aus 33 Ländern in der „International Convention of Exhibition and Fine Art Transporters (ICEFAT) zusammengeschlossen. Sie unterstützt (und veröffentlicht auf ihrer Website „icefat.org“) MITS, die „Material Information Translation Site“ (http://bit.ly/2gtgHBX). Da werden die entsprechenden Fachtermini englisch, deutsch, französisch, italienisch, spanisch und türkisch (die Hersteller und ihre geschützten Markennamen eingeschlossen) aufgeführt und übersetzt. Außerdem beschreibt sie Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten dieser Materialien – mit zusätzlichen Verweisen auf andere Internetseiten. Auch wird vermerkt, ob sie wieder zu verwenden sind, ob es sich um Verbundstoffe handelt, ob man sie recyceln kann und ob sie langzeitstabil sind. Über die Erweiterte Suche in allen sechs Sprachen lassen sich anhand von Drop-Down-Listen die geeigneten Materialien, ihre Anwendungsmöglichkeiten und die Hersteller finden. Denn Kunstwerke, wenn sie schon reisen müssen, sollen ungefährdet reisen können.