Aus unserer Reihe Kunst und Recht: Sowohl die Verwertungsgesellschaft der Grunge-Band Nirvana als auch die Modemarke Marc Jacobs nutzen ein Smiley für Vermarktungszwecke. In einem Rechtsstreit muss nun geklärt werden, ob das Emoji markenrechtlich schutzfähig ist
Von
26.10.2020
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Erschienen in
Kunst und Auktionen Nr. 17
Smileys sind allgegenwärtig – in digitalen Messenger-Diensten, in der Mode, in der Kunst. Und so werden auch immer wieder neue Smileys entwickelt, um als sogenannte Emojis die verschiedensten Stimmungen auszudrücken.
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