Aus unserer Reihe Kunst und Recht: Wann und inwieweit haftet ein Versteigerer für seine Katalogbeschreibungen? Diese Frage beschäftigt die Gerichte schon seit Jahrzehnten in verschiedensten Fallgestaltungen
Von
04.01.2021
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Erschienen in
Kunst und Auktionen Nr. 16
Ein Auktionshaus verwöhnt seine Kunden meist mit einem schön aufgemachten, gut sortierten Katalog, in dem alle aufzurufenden Lose ausführlich beschrieben sind. So können sich potenzielle Käufer schon vorab ein Bild von den Kunstwerken machen – und ihre Lieblinge gedanklich schon mal in den Einkaufswagen legen.
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