Heute reicht es nicht mehr aus, nur die eigenen Kulturgutgesetze zu kennen, wenn das persönliche Geschäfts- oder Sammelgebiet über die Grenzen des eigenen Landes hinausgeht
Von
08.04.2022
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Erschienen in
Kunst und Auktionen Nr. 5/22
Sollen Kunstwerke oder Antiquitäten von bestimmtem Wert und Alter ein- oder ausgeführt werden, spielt zunehmend die legale Ausfuhr aus dem Ursprungsland eine Rolle – schlimmstenfalls aus allen potenziellen Ursprungsländern. Wenn man hier in Zukunft beim Zoll oder anderen Behörden keine bösen Überraschungen erleben möchte, sollte man sich rechtzeitig mit der Rechtslage auch in den individuell relevanten Herkunftsländern vertraut machen – eine Aufgabe, die viel Geduld und gute Sprachkenntnisse erfordert.
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