Kunstfreiheit

Bund nach documenta-Streit in Zwickmühle

Im Streit um die documenta geht es nicht nur um politischen Schlagabtausch. Ein Gutachten betont nun die Bedeutung der Kunstfreiheit. Wieviel Rassismus und Antisemitismus darf die Kunst?

Von Weltkunst News
25.01.2023

Nach dem documenta-Skandal ist der Bund gefangen zwischen den Schranken des Grundgesetzes. Ein von Kulturstaatsministerin Claudia Roth in Auftrag gegebenes Gutachten des Berliner Rechtswissenschaftler Christoph Möllers sieht nur wenig Spielraum für die Grünen-Politikerin und andere staatliche Institutionen.

„Die Freiheit der Kunst kann auch in Fällen rassistischer oder antisemitischer Tendenzen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vor staatlichen Zugriffen schützen“, schreibt Möllers. Der renommierte Rechtsprofessor fasst es in einen Satz: „Das ist der freiheitliche Skandal der grundgesetzlichen Ordnung.“

Dieses Nebeneinander von Sollen und Nicht-Dürfen im Bereich staatlicher Kunstförderung sei „auf den ersten Blick unbefriedigend, es schont aber die Sphären beider Beteiligter“. Möllers erkennt allerdings eine staatliche Pflicht, Kulturinstitutionen grundsätzlich und in spezifischen Konstellationen etwa vor Antisemitismus zu warnen.

Roth sieht entsprechend nur eingeschränkte Einflussmöglichkeiten staatlicher Stellen auf die Präsentation von Kunst. Sie äußerte sich am Dienstag erstmals zum Gutachten über „Grundrechtliche Grenzen und grundrechtliche Schutzgebote staatlicher Kulturförderung“.

„Ein wichtiger Punkt in diesem Gutachten, das die Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Eingriffsmöglichkeiten bei öffentlichen Förderungen auslotet, ist, dass es grundrechtlich kategorisch ausgeschlossen sei, künstlerische Programme einer staatlichen Vorab-Kontrolle zu unterwerfen“, sagte Roth in einer der dpa in Berlin vorliegenden Stellungnahme. Eine solche Vorprüfung hatte etwa der Zentralrat der Juden gefordert.

„Die antisemitischen Vorfälle bei der documenta fifteen hätten nicht passieren dürfen“, sagte Roth. Um daraus „die notwendigen Lehren zu ziehen“, führe sie zahlreiche Gespräche, etwa mit Vertretern der Jüdischen Gemeinde. Außerdem verwies sie auf ihre Vorschläge für eine Strukturreform der documenta.

„Der hohe Wert der Kunstfreiheit enthebt uns in der Politik, in Bezug auf den Staat und die Gesellschaft niemals von der Verpflichtung, mit allen Kräften gegen Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit vorzugehen“, sagte Roth. Der Kampf gegen Antisemitismus bleibe zentrale Aufgabe der Bundesregierung.

Vor der documenta fifteen im vergangenen Jahr waren erste Stimmen laut geworden, die dem indonesischen Kuratorenkollektiv Ruangrupa und einigen eingeladenen Künstlern eine Nähe zur anti-israelischen Boykottbewegung BDS vorwarfen. Kurz nach der Eröffnung der Schau Mitte Juni wurde eine Arbeit mit antisemitischer Bildsprache entdeckt und abgehängt. Später lösten weitere Werke scharfe Kritik und Forderungen nach einem Abbruch der Ausstellung aus.

In dem 50 Seiten umfassenden Gutachten, das der dpa ebenfalls vorliegt, weist Möllers auf verschiedene Bedeutungsebenen von Kunstwerken hin. Entscheidend sei nicht das Exponat selbst, sondern die kuratorische Haltung, mit der etwas ausgestellt werde. „Eine Klärung dieser Haltung vonseiten des Staates von der künstlerischen Leitung einzufordern verletzt deren Kunstfreiheit nicht.“

Verbreiten Exponate „klare rassistische oder antisemitische Haltungen“ ohne kuratorische Distanzierung, kann der Staat dies im Kontext der Ausstellung einordnen. Im Gutachten heißt es zudem: „Die durch die staatliche Förderung der Kunst und die aus ihr folgende Erweiterung der Kunstfreiheit ermöglichten Widersprüche werden sich nicht durch große Lösungen auflösen lassen.“ Den Widerspruch auch zu anerkannten politischen oder moralischen Normen beschreibt Möllers als „Form des künstlerischen Skandals“ und „Teil einer eingeübten Praxis der Kunstfreiheit“.

Laut Gutachten „passen Ideen einer großen Lösung, die ein für alle Mal mit diskriminierender Kunst fertig werden will, nicht in den Rahmen des Grundgesetzes.“ Der Staat könne künstlerische Entscheidungen auch nicht der Kontrolle durch gesellschaftliche Gruppen unterwerfen. „Die Entscheidung über künstlerische Qualität muss einer künstlerischen Logik folgen.“ Eine flächendeckende Vorabkontrolle von künstlerischen Programmen sei ausgeschlossen.

Nur durch eine Arbeitsteilung zwischen politischer und künstlerischer Ebene lässt sich laut Gutachten „staatlich geförderte Kunst von staatlicher Propaganda unterscheiden“.

Möllers geht auch auf den umstrittenen Beschluss des Bundestages ein, der künstlerische Verbindungen zur Israel-Boykottbewegung BDS infrage stellt. Der BDS-Beschluss entfalte „als schlichter Parlamentsbeschluss keine rechtliche Bindungswirkung – weder gegenüber staatlichen Behörden noch gegenüber den Bürgerinnen“, heißt es im Gutachten. (dpa)

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