Fast 80 Jahre nach Ende des Nationalsozialismus in Deutschland sollen Verfahren zur Rückgabe von NS-Raubgut an die Familien der jüdischen Opfer beschleunigt werden
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12.03.2024
Dafür forderten Expertinnen und Experten am Montag im Kulturausschuss des Bundestages ein zweigleisiges Vorgehen. Zum einen soll die Arbeit der Kommission für NS-Raubgut rasch vereinfacht und gestärkt werden. Dazu beraten am Mittwoch auch Bund und Länder. Zudem wurden während einer Anhörung immer wieder Möglichkeiten und Notwendigkeiten eines Restitutionsgesetzes hervorgehoben.
Die unabhängige Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, wurde 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet. Sie soll bei Differenzen über die Rückgabe solcher Kulturgüter vermitteln. Bisher kann die Kommission nur tätig werden, wenn sie von beiden Konfliktparteien angerufen wird. Eine Seite kann also etwa durch Untätigkeit oder Uneinsichtigkeit blockieren. Dies wird als einer der Gründe dafür gesehen, dass die Kommission in gut 20 Jahren bisher in nur etwa zwei Dutzend Fällen vermittelte. Schätzungen gehen von bis zu 600.000 gestohlenen Kunstwerken in der Nazi-Zeit aus.
Es sei viel passiert, aber trotzdem noch viel zu tun, sagte Marion Ackermann, Generaldirektorin der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden. „Wir brauchen absolute Beschleunigung.“ So seien bis heute bei vielen Werken in den Sammlungen die Herkunftswege unklar, deswegen müsse die Provenienzforschung verstärkt werden. Die geplante einseitige Anrufbarkeit der Kommission sei ebenfalls gut für schnellere Verfahren.
Für die Claims Conference, die sich für Interessen von Holocaust-Überlebenden einsetzt, verwies Rüdiger Mahlo darauf, allein in der Lost-Art-Datenbank gebe es etwa 70.000 Verdachtsfälle. Etwa die Hälfte davon stamme aus Museen. Antragsteller würden immer noch als Bittsteller gesehen, durch ein Gesetz würde ihre Position gestärkt.
Zum Umgang mit umstrittenen Kunstobjekten in Privatbesitz wäre ohnehin eine gesetzliche Regelung notwendig, in der auch Fragen wie Verjährung von Ansprüchen oder Entschädigungen geregelt werden könnten. Bei zahlreichen Objekten geht es zudem weniger um den finanziellen Wert. Zur Unterstützung von Ansprüchen könnte ein öffentlicher Fonds dienen, der etwa bei Objekten im Wert zwischen 25.000 und 150.000 Euro in Anspruch genommen werden könnte.
Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, verwies darauf, dass Museen als öffentliche Einrichtungen um ihre Verpflichtung wüssten. „Provenienzforschung ist unerlässlich“, sagte Parzinger. In vielen Bereichen laufe sie geräuschlos. Kultureinrichtungen sollten nicht daraus entlassen werden, Provenienzforschung zu betreiben. „Eine Verjährung existiert für uns praktisch nicht.“ (dpa)